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Anfechtung durch Insolvenzverwalter

Ein Fall, der immer öfter vorkommt: Der Gläubiger hat endlich sein Geld vom Schuldner bekommen. Monate oder gar Jahre später meldet sich ein Insolvenzverwalter und fordert den gesamten Betrag zurück.

Tatsächlich ist ein Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen befugt Zahlungen des insolventen Schuldners anzufechten und zurückzufordern. Dies gilt insbesondere für Zahlungen, die innerhalb der letzten drei Monate vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt sind, wenn dem Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bekannt war.

Die entsprechende Regelung findet sich in Paragraf 130 der Insolvenzordnung. Eine genaue Prüfung im Einzelfall ist dringend anzuraten, da die Voraussetzungen dieser Regelung nicht immer erfüllt sind. Der Anfechtungsanspruch des Insolvenzverwalters verjährt übrigens zwei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

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