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Anhebung der Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2005

Zum 1. Juli wurden die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen angehoben. Pfändungen sind damit erst ab einem Netto-Monatsgehalt von 990 Euro möglich.

Die entsprechenden Tabellen finden Sie auf der Homepage des Bundesjustizministeriums unter http://www.bundesjustizministerium.de/

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